Allgemeine Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters COLUMBUS Reisen GmbH:
Die „Allgemeine Reisebedingungen (ARB 1992)“ werden zum Großteil von der COLUMBUS Reisen GmbH anerkannt. Volltext im Reisebüro erhältlich und unter www.reisebueros.at unter „Gesetze, Verordnungen und Verträge“ abrufbar.
Von diesen ARB 1992 abweichende Bestimmungen werden im Folgenden, farblich gekennzeichnet, wiedergegeben und den entsprechenden Allgemeinen Reisebedingungen gegenübergestellt. Diese besonderen Bedingungen gehen vor.
Die detaillierten Reisebedingungen für die geführten Städteflüge (Buchungscode KR) entnehmen Sie bitte dem Hauptkatalog RUNDREISEN 2012 oder hier
ARB 1992: 2.2. Übertragung der Reiseveranstaltung
Ist der Kunde gehindert, die Reiseveranstaltung anzutreten, so kann er das Vertragsverhältnis auf eine andere Person übertragen. Die Übertragung ist dem Veranstalter entweder direkt oder im Wege des Vermittlers binnen einer angemessenen Frist vor dem Abreisetermin mitzuteilen. Der Reiseveranstalter kann eine konkrete Frist vorweg bekannt geben. Der Überträger und der Erwerber haften für das noch unbeglichene Entgelt sowie gegebenenfalls für die durch die Übertragung entstandenen Mehrkosten zu ungeteilter Hand.
Spez. AGB: Ein Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers ist nur nach den besonderen Bestimmungen der jeweiligen Leistungsträger (Fluglinien, Agentur, Hotel, etc...) möglich und muss spätestens 14 Tage vor Reiseantritt erfolgen. Unsere Umbuchungsgebühr hiefür beträgt € 25 pro Person und Vorgang zzgl etwaiger Kosten der eben genannten Leistungsträger.
Wird entsprechend den Vertragsbedingungen der Fluglinie dem Veranstalter eine Gebühr verrechnet, deren Ursache in der Person des Reisenden liegt, gilt als vereinbart, dass diese Gebühr vom Veranstalter dem Reisenden zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 25 weiterverrechnet wird. Informieren Sie sich bitte in Ihrem Reisebüro.
ARB 1992: 7. Rücktritt vom Vertrag
7.1. Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise
c) Rücktritt mit Stornogebühr
Die Stornogebühr steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung und der jeweiligen Reiseart. Als Reisepreis bzw. Pauschalpreis ist der Gesamtpreis der vertraglich vereinbarten Leistung zu verstehen.
Der Kunde ist in allen nicht unter lit. a genannten Fällen gegen Entrichtung einer Stornogebühr berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Unangemessenheit der Stornogebühr kann diese vom Gericht gemäßigt werden.
Je nach Reiseart ergeben sich pro Person folgende Stornosätze
| 1. Sonderflüge (Charter), Autobusgesellschaftsreisen | |
| bis 30. Tag vor Reiseantritt | 10% |
| ab 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt | 25% |
| ab 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt | 50% |
| ab 9. bis 4. Tag vor Reiseantritt | 65% |
| ab dem 3. Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt | 85% |
des Reisepreises.
Abweichend von obigen Stornosätzen gelten für alle Reisen aus diesem Katalog folgende Sätze:
| Bis 30 Tage vor Reiseantritt | 25% |
| Ab 29 Tage bis 15 Tage vor Reiseantritt | 50% |
| Ab 14 bis 3 Tage vor Reiseantritt | 85% |
| Ab 2 Tage vor Reiseantritt | 100% |
des Reisepreises inkl. Flughafentaxen etc.
100% Flugscheinkosten nach Ticketausstellung (siehe AGBs der gebuchten Fluglinie. Information in Ihrem Reisebüro).
ARB 1992: 7.1.d) No-show
No-show liegt vor, wenn der Kunde der Abreise fernbleibt, weil es ihm am Reisewillen mangelt oder wenn er die Abreise wegen einer ihm unterlaufenen Fahrlässigkeit oder wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls versäumt. Ist weiters klargestellt, dass der Kunde die verbleibende Reiseleistung nicht mehr in Anspruch nehmen kann oder will, hat er bei Reisearten laut lit. c 1. (Sonderflüge, usw.) 85 Prozent, bei den Reisearten laut lit. c 2. (Einzel-IT, usw.) 45 Prozent des Reisepreises zu bezahlen.
Abweichend von den in den ARB 1992 festgelegten No-Show Gebühren gilt für Reisen aus diesem Katalog folgender Prozentsatz: No-Show 100%
Im Falle der Unangemessenheit der obgenannten Sätze können diese vom Gericht im Einzelfall gemäßigt werden.
7.2. Rücktritt des Veranstalters vor Antritt der Reise
a) Der Veranstalter wird von der Vertragserfüllung befreit, wenn eine in der Ausschreibung von vornherein bestimmte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und dem Kunden die Stornierung innerhalb der in der Beschreibung der Reiseveranstaltung angegebenen oder folgenden Fristen schriftlich mitgeteilt wurde:
- bis zum 20. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von mehr als 6 Tagen,
- bis zum 7. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von 2 bis 6 Tagen.
- bis 48 Stunden vor Reiseantritt bei Tagesfahrten.
Trifft den Veranstalter an der Nichterreichung der Mindestzahl ein über die leichte Fahrlässigkeit hinausgehendes Verschulden, kann der Kunde Schadenersatz verlangen; dieser ist mit der Höhe der Stornogebühr pauschaliert. Die Geltendmachung eines diesen Betrag übersteigenden Schadens wird nicht ausgeschlossen.
Bei allen Reisen in diesem Katalog muss die Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen erreicht werden, ansonsten ist der Veranstalter berechtigt, die Reise binnen obiger Frist (7. Tag) abzusagen. Die Geltendmachung eines die jeweilige Stornogebühr übersteigenden Schadensbetrages ist ausgeschlossen.
Besondere Reisebedingungen
Musicalkarten und City Cards etc. sind von Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen. Änderungen im Preis und Leistungsumfang vorbehalten!
ANZAHLUNG
Bei Buchung: 10% Anzahlung. Die Restzahlung ist maximal 2 Wochen vor Abreise zu begleichen. Die Reiseunterlagen erhalten Sie im Gegenzug.
Kundengeld-Absicherung aufgrund der Reisebürosicherungsverordnung BGBL II 316/99 gemäß EU-Richtlinie 90/314/EWG
Veranstalter: COLUMBUS Reisen GmbH, 1010 Wien, Lueger Ring 8, eingetragen im Veranstalterregister beim BMfwA unter der Nr. 2007/0018.
Für die bei COLUMBUS Reisen GmbH gebuchte Pauschalreise sind für den Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters bereits entrichtete Zahlungen für Reiseleistungen, die nicht mehr erbracht werden und notwendige Aufwendungen für die Rückreise durch die Bankgarantie Nr. G746.455 der Raiffeisen Bank International AG, 1030 Wien, Am Stadtpark 9, abgesichert.
Der Veranstalter verrechnet mittels Bankeinzug bei Abreise. Im Insolvenzfall sind Hilfeersuchen sowie Erstattungsanträge nur an die Dr. Richard GmbH & Co.KG, 1200 Wien, Stromstrasse 11, Tel. +431/330 05 33-0, Fax: ++431/330 05 33-429 zu richten. Vollständige Erstattungsanträge sind nachweislich innerhalb von 8 Wochen bei sonstigem Anspruchsverlust einzubringen.
Preisstand November 2011. Korrekturen von Druckfehlern und Irrtümern behalten wir uns vor.
Dieser Katalog ersetzt vorangegangene Publikationen betreffend Programm-, Leistungsbeschreibungen und Preise.
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