Reisebedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters COLUMBUS Reisen GmbH:
Die „Allgemeine Reisebedingungen (ARB 1992)“ werden zum Großteil von der COLUMBUS Reisen GmbH anerkannt. Der Volltext ist im Reisebüro erhältlich und unter www.reisebueros.at unter "Gesetze, Verordnungen und Verträge" abrufbar. Sie können die ARB auch hier als PDF downloaden.
Von diesen ARB 1992 abweichende Bestimmungen werden im Folgenden farbig markiert wiedergegeben und den entsprechenden Allgemeinen Reisebedingungen ARB 1992 gegenübergestellt. Diese besonderen Bedingungen gehen vor.
ARB 1992:
B. DAS REISEBÜRO ALS VERANSTALTER:
2. Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers
Ein Wechsel in der Person des Reisenden ist dann möglich, wenn die Ersatzperson alle Bedingungen für die Teilnahme erfüllt und kann auf zwei Arten erfolgen.
2.1. Abtretung des Anspruchs auf Reiseleistung
Die Verpflichtungen des Buchenden aus dem Reisevertrag bleiben aufrecht, wenn er alle oder einzelne Ansprüche aus diesem Vertrag an einen Dritten abtritt. In diesem Fall trägt der Buchende die sich daraus ergebenden Mehrkosten.
2.2. Übertragung der Reiseveranstaltung
Ist der Kunde gehindert, die Reiseveranstaltung anzutreten, so kann er das Vertragsverhältnis auf eine andere Person übertragen. Die Übertragung ist dem Veranstalter entweder direkt oder im Wege des Vermittlers binnen einer angemessenen Frist vor dem Abreisetermin mitzuteilen. Der Reiseveranstalter kann eine konkrete Frist vorweg bekanntgeben. Der Überträger und der Erwerber haften für das noch unbeglichene Entgelt sowie gegebenenfalls für die durch die Übertragung entstandenen Mehrkosten zu ungeteilter Hand.
Diese eben genannten Bedingungen der ARB 1992 werden ersetzt durch:
Ein Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers ist nur nach den besonderen Bestimmungen der jeweiligen Leistungsträger (Fluglinien, Agentur, Hotel, etc …) möglich und muss spätestens 14 Tage vor Reiseantritt erfolgen. Unsere Umbuchungsgebühr hiefür beträgt 25,– pro Person und Vorgang zzgl. etwaiger Kosten der eben genannten Leistungsträger. Wird entsprechend den Vertragsbedingungen des Leistungsträgers dem Veranstalter eine Gebühr verrechnet, deren Ursache in der Person des Reisenden liegt, gilt als vereinbart, dass diese Gebühr vom Veranstalter dem Reisenden zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 25,– weiterverrechnet wird. Informieren Sie sich bitte in Ihrem Reisebüro.
5. Rechtsgrundlagen bei Leistungsstörungen
5.1. Gewährleistung
Der Kunde hat bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung einen Gewährleistungsanspruch. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ihm der Veranstalter an Stelle seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbringt oder die mangelhafte Leistung verbessert. Abhilfe kann in der Weise erfolgen, dass der Mangel behoben wird oder eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung, die auch die ausdrückliche Zustimmung des Kunden findet, erbracht wird.
5.2. Schadenersatz
Verletzen der Veranstalter oder seine Gehilfen schuldhaft die dem Veranstalter aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflichten, so ist dieser dem Kunden zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Die Haftung für Schäden aufgrund leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Soweit der Reiseveranstalter für andere Personen als seine Angestellten einzustehen hat, haftet er - ausgenommen in Fällen eines Personenschadens - nur, wenn er nicht beweist, dass diese weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit treffen. Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit trifft den Reiseveranstalter keine Haftung für Gegenstände, die üblicherweise nicht mitgenommen werden, außer er hat diese in Kenntnis der Umstände in Verwahrung genommen. Es wird daher dem Kunden empfohlen, keine Gegenstände besonderen Werts mitzunehmen. Weiters wird empfohlen, die mitgenommenen Gegenstände ordnungsgemäß zu verwahren.
7. Rücktritt vom Vertrag
7.1. Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise
a) Rücktritt ohne Stornogebühr
Abgesehen von den gesetzlich eingeräumten Rücktrittsrechten kann der Kunde, ohne dass der Veranstalter gegen ihn Ansprüche hat, in folgenden, vor Beginn der Leistung eintretenden Fällen zurücktreten: Wenn wesentliche Bestandteile des Vertrages, zu denen auch der Reisepreis zählt erheblich geändert werden.
In jedem Fall ist die Vereitelung des bedungenen Zwecks bzw. Charakters der Reiseveranstaltung, sowie eine gemäß Abschnitt 8.1. vorgenommene Erhöhung des vereinbarten Reisepreises um mehr als 10 Prozent eine derartige Vertragsänderung.
Der Veranstalter ist verpflichtet, entweder direkt oder im Wege des vermittelnden Reisebüros dem Kunden die Vertragsänderung unverzüglich zu erklären und ihn dabei über die bestehende Wahlmöglichkeit entweder die Vertragsänderung zu akzeptieren oder vom Vertrag zurückzutreten, zu belehren; der Kunde hat sein Wahlrecht unverzüglich auszuüben. Sofern den Veranstalter ein Verschulden am Eintritt des den Kunden zum Rücktritt berechtigenden Ereignisses trifft, ist der Veranstalter diesem gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet. Die Haftung für Schäden aufgrund leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
b) Anspruch auf Ersatzleistung
Der Kunde kann, wenn er von den Rücktrittsmöglichkeiten laut lit. a nicht Gebrauch macht und bei Stornierung des Reiseveranstalters ohne Verschulden des Kunden, an Stelle der Rückabwicklung des Vertrages dessen Erfüllung durch die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reiseveranstaltung verlangen, sofern der Veranstalter zur Erbringung dieser Leistung in der Lage ist. Neben dem Anspruch auf ein Wahlrecht steht dem Kunden auch ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages zu, sofern nicht die Fälle des 7.2. zum Tragen kommen. Die Haftung für Schäden aufgrund leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
c) Rücktritt mit Stornogebühr
Die Stornogebühr steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung und der jeweiligen Reiseart. Als Reisepreis bzw. Pauschalpreis ist der Gesamtpreis der vertraglich vereinbarten Leistung zu verstehen. Der Kunde ist in allen nicht unter lit. a genannten Fällen gegen Entrichtung einer Stornogebühr berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Unangemessenheit der Stornogebühr kann diese vom Gericht gemäßigt werden.
Je nach Reiseart ergeben sich pro Person folgende Stornosätze:
| 1. Sonderflüge (Charter), Gruppen-IT (Gruppenpauschalreisen im Linienverkehr), Autobusgesellschaftsreisen (Mehrtagesfahrten) | |
|---|---|
| bis 30. Tag vor Reiseantritt | 10% |
| ab 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt | 25% |
| ab 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt | 50% |
| ab 9. bis 4. Tag vor Reiseantritt | 65% |
| ab dem 3. Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt | 85% |
des Reisepreises.
SPEZIELLE STORNOBEDINGUNGEN
1. Musikreisen
Bei einem Storno einer Musikreise kommen die Stornosätze laut ARB 7.1 für den Reisepreis abzüglich der Eintrittskarten zur Anwendung. Die Eintrittskarten werden voll verrechnet.
| 2. Gruppenpauschalreisen im Linienverkehr und Sonderflüge (Charter) | |
|---|---|
| bis zum 30. Tag vor Reiseantritt | 25% |
| ab 30. bis 15. Tag vor Reiseantritt | 50% |
| ab 15. bis 3. Tag vor Reiseantritt | 85% |
| ab dem 2. Tag vor Reiseantritt | 100% |
des Reisepreises
Hinweis: Diese speziellen Stornobedingungen ersetzen obige Bestimmungen der ARB Pkt. 7.1.c)1. Sonderflüge (Charter), Gruppenpauschalreisen im Linienverkehr
| 3. Flusskreuzfahrten | |
|---|---|
| Bis zum 60. Tag vor Reiseantritt | 25% |
| ab 60 bis 40 Tage vor Reiseantritt | 50% |
| ab 40 bis 20 Tage vor Reiseantritt | 75% |
| ab 19. Tag vor Reiseantritt | 100% |
des Reisepreises
ARB 1992:
7. Rücktrittserklärung
Beim Rücktritt vom Vertrag ist zu beachten:
Der Kunde (Auftraggeber) kann jederzeit dem Reisebüro, bei dem die Reise gebucht wurde, mitteilen, dass er vom Vertrag zurücktritt. Bei einer Stornierung empfiehlt es sich, dies
- mittels eingeschriebenen Briefes oder
- persönlich mit gleichzeitiger schriftlicher Erklärung zu tun.
d) No-show
No-show liegt vor, wenn der Kunde der Abreise fernbleibt, weil es ihm am Reisewillen mangelt oder wenn er die Abreise wegen einer ihm unterlaufenen Fahrlässigkeit oder wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls versäumt. Ist weiters klargestellt, dass der Kunde die verbleibende Reiseleistung nicht mehr in Anspruch nehmen kann oder will, hat er bei Reisearten laut lit. c 1. (Sonderflüge, usw.) 85 Prozent, bei den Reisearten laut lit. c 2. (Einzel-IT, usw.)
45 Prozent des Reisepreises zu bezahlen. Im Falle der Unangemessenheit der obgenannten Sätze können diese vom Gericht im Einzelfall gemäßigt werden.
Abweichend von den in den Arb 1992 festgelegten No-Show Gebühren gilt für Reisen aus diesem Katalog folgender Prozentsatz: No-Show 100%.
7.2. Rücktritt des Veranstalters vor Antritt der Reise
a) Der Veranstalter wird von der Vertragserfüllung befreit, wenn eine in der Ausschreibung von vornherein bestimmte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und dem Kunden die Stornierung innerhalb der in der Beschreibung der Reiseveranstaltung angegebenen oder folgenden Fristen schriftlich mitgeteilt wurde:
- bis zum 20. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von mehr als 6 Tagen,
- bis zum 7. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von 2 bis 6 Tagen,
- bis 48 Stunden vor Reiseantritt bei Tagesfahrten.
Trifft den Veranstalter an der Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl ein über die leichte Fahrlässigkeit hinausgehendes Verschulden, kann der Kunde Schadenersatz verlangen; dieser ist mit der Höhe der Stornogebühr pauschaliert. Die Geltendmachung eines diesen Betrag übersteigenden Schadens wird nicht ausgeschlossen.
7.3. Rücktritt des Veranstalters nach Antritt der Reise
Der Veranstalter wird von der Vertragserfüllung dann befreit, wenn der Kunde im Rahmen einer Gruppenreise die Durchführung der Reise durch grob ungebührliches Verhalten, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört. In diesem Fall ist der Kunde, sofern ihn ein Verschulden trifft, dem Veranstalter gegenüber zum Ersatz des Schadens verpflichtet.
Zusätzlich dazu gilt: Jeder Reisegast muss gesundheitlich, geistig wie körperlich- konstitutionell, in der Lage sein, seine persönlichen Verrichtungen alleine zu erfüllen und allen Anforderungen der gebuchten Reise gewachsen sein. Reiseleiter und Lenker bieten wenn möglich Unterstützung bei Notfällen an (z.B. Transport ins Krankenhaus, Arztbesuch, etc.), übernehmen aber keine weiteren Betreuungsaufgaben. Der Veranstalter ist ebenso berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Reisende aus welchem Grund immer die Reise nicht fortsetzen kann (Krankenhausaufenthalt, etc).
Weitere spezielle Reisebedingungen und Informationen von COLUMBUS Kultur Erlebnis Reisen und UNION Reisen
Reiseleiter – kein Vertragsinhalt
Im Reisetext des Kataloges werden informativ jene Reiseleiter angeführt, die zum Zeitpunkt der Katalogerstellung eingeteilt sind. Genannte Reiseleiter sind nicht Vertragsbestandteil. Eine Änderung in der Person des Reiseleiters begründet keinerlei Ansprüche.
Programmabweichungen
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund von Umständen, die nicht in unserem Bereich liegen (Wetter, Verkehrslage, geänderte Öffnungszeiten, lokale Veranstaltungen, usw.) kurzfristig zu Streckenänderungen und/oder geringfügigen Programmabweichungen (welche Sinn und Zweck der Reise nicht verändern!) kommen kann. Diese begründen keine Refundierungsansprüche.
Der erste und der letzte Tag der Reise gelten der An- und Abreise. Es kann hier zu Flugzeitänderungen oder Verspätungen (Stau, Strassenzustand,etc) kommen. Das Programm des ersten und des letzten Tages gilt daher als nicht zugesagt, sondern unter der Voraussetzung der zeitlichen Möglichkeit einer Besichtigung, die vom Reiseleiter entschieden wird.
Handgepäck
Wir ersuchen alle Reisegäste, wenn Sie den Bus verlassen (auch untertags), keine Wertgegenstände (Handtaschen, Kameras, Audio-Geräte usw.) an Bord zu lassen. Diese sind nicht versichert und werden im Falle eines Einbruchs nicht ersetzt.
BUSREISEN
1. Sitzplatzvergabe – kein Vertragsinhalt
a. Bei allen Busreisen werden Sitzplätze vergeben, sofern im Leistungstext nichts anderes vermerkt ist.
b. Sitzplatzverschiebungen:
Der Veranstalter bzw. der Reiseleiter vor Ort ist berechtigt, bereits vergebene Sitzplätze zu verändern. Diese Sitzplatzverschiebungen sind geringfügige Leistungsänderungen, die den Charakter der Reise nicht verändern und daher keinen Refundierungs- oder Rücktrittsanspruch nach sich ziehen.
2. Kleingruppen
Wir bemühen uns, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl die Reise durchzuführen. Wir garantieren Ihnen, dass wir dann keinen Kleingruppenzuschlag verrechnen – behalten uns aber das Recht vor, entsprechend kleinere Busse einzusetzen, die weder über Bordküche noch Bord-WC verfügen.
3. Umbuchungsgebühren bei Busreisen
Für Zustiegsänderungen, Sitzplatzänderungen und Namensänderungen berechnen wir 25,– pro Person. Umbuchungsspesen 25,– pro Person fallen bei Umbuchung von einem Termin einer Reise auf einen anderen Termin derselben Reise an, sofern diese Umbuchung mehr als 4 Wochen vor dem ursprünglich gebuchten Abreisetermin erfolgt. Bei Unterschreitung der 4-Wochen-Frist gelten die Stornobedingungen der hier abgedruckten Allgemeinen Reisebedingungen.
FLUGREISEN
1. Ausländische Busse
a. Bei allen Reisen werden Sitzplätze vergeben, sofern im Leistungstext nichts anderes vermerkt ist. Der Veranstalter bzw. der Reiseleiter vor Ort ist berechtigt, bereits vergebene Sitzplätze zu verändern. Diese Sitzplatzverschiebungen sind geringfügige Leistungsänderungen, die den Charakter der Reise nicht verändern und daher keinen Refundierungs- oder Rücktrittsanspruch nach sich ziehen.
b. Die von uns angemieteten Busse entsprechen dem ortsüblichen Standard, der vom Standard der österreichischen Busse mitunter, z.B. Komfort, und in folgenden Punkten abweicht:
Reiseleitersitze: Diese gibt es vielfach nicht – daher benötigt der Reiseleiter die erste Reihe rechts und es erfolgt eine Verschiebung aller rechts sitzender Gäste um eine Reihe (in England der links sitzenden Gäste).
Bord-WC: Dieses wird in vielen Ländern bei Rundreisen nicht geöffnet, da es nur sehr wenige Entsorgungsstationen gibt.
Klimaanlage: Ist aufgrund klimatischer Bedingungen nicht überall eingebaut und daher nicht verfügbar (z.B. Irland).
Getränkeverkauf an Bord: Dieser ist nicht in allen Ländern üblich.
2. Kleingruppen
Einige Flugreisen sind auf Mindestteilnehmerzahlen von 15 oder 20 Personen kalkuliert – bei diesen Gruppengrößen kommen nicht notwendigerweise Busse mit Bordküche und Bord-WC zum Einsatz, da diese Einrichtungen in entsprechend kleineren Bussen nicht immer verfügbar sind.
Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl bemühen wir uns, die Reise durchzuführen. Wir garantieren Ihnen, dass wir dann keinen Kleingruppenzuschlag verrechnen – behalten uns aber das Recht vor, entsprechend kleinere Busse ohne Bordküche und Bord-WC einzusetzen.
FLUSSKREUZFAHRTEN
Unsere Partner:
a. KR3801: Transocean Tours Touristik GmbH. D-28195 Bremen
b. KR2801, KR2802, KR3802, UR4801: Giljam River Cruises B.V.
NL-3071 Rotterdam
c. UR9001, UR9002 GTA-SKY-WAYS Reiseveranstaltungs Ges.m.b.H.
1050 Wien
d. UR4802, UR4803: UR GVIDON TOURS
Kreuzfahrten GmbH 1010 Wien
Anzahlung
Der Veranstalter empfiehlt eine 10%ige Anzahlung bei Buchung – die Restzahlung ist bei Übernahme der Reiseunterlagen zu begleichen.
VERANSTALTER
COLUMBUS Reisen GmbH., Lueger Ring 8,1010 Wien
KR2000 – KR8999 (COLUMBUS Kultur Erlebnis Reisen)
UR4000 – UR8999 (UNION Reisen)
GTA-Sky-Ways Reiseveranstaltungs Ges.m.b.H., Wiedner Hauptstr. 88, 1050 Wien
UR9001 – U 9003, KR9001
Verkehrsbüro – Ruefa Reisen GmbH., Dresdner Straße 81-85, 1200 Wien
FK4770, FK4140
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